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agbs singlebörsen

Lesen Sie das Kleingedruckte!
Achtung vor dreisten AGBs bei Singlebörsen!

Ein wichtiges Kriterium bei unseren Tests ist, wie fair die AGBs einer Singlebörse formuliert sind. Unseriöse AGBs führten bei uns auch schon zur Abwertung.
In diesem Artikel erläutern wir Ihnen ein paar besonders hinterlistige Beispiele.  
Wenn Sie sich bei einer Singlebörse anmelden, um Mitglied zu werden und loszuflirten, kommt immer ein Vertrag zwischen Ihnen und der Singlebörse zustande, in dem für beide Seiten die Rechte und Pflichten geregelt sind. Dabei ist es irrelevant, ob die Singlebörse ihre Dienste kostenlos anbietet oder eine Gebühr verlangt.

Bei unseren Testsiegern sind Sie sicher:

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Die Einzelheiten dieses Vertrages sind in den AGBs geregelt, denen Sie im Zuge der Anmeldung zustimmen müssen. Einige Singlebörsen räumen sich darin unverschämte Rechte ein - in der Hoffnung, dass die meisten Singles das Kleingedruckte nicht durchlesen oder nicht wirklich verstehen.
Wir zeigen Ihnen hier einige typische Formulierungen zu Ihren Ungunsten und möchten Ihnen dringend ans Herz legen, bei der nächsten Anmeldung bei einer Singlebörse genau auf die AGBs zu achten!
Übrigens: In unseren Singlebörsen-Tests finden Sie nur Anbieter,
              deren AGBs wir geprüft haben!


Beispiel 1: Singlebörsen mit selbstgespielten Fakes

Einige Singlebörsen verdienen ihr Geld damit, dass sich die Mitglieder nur über teure Premium-SMS kennenlernen können. Um den Umsatz kräftig anzukurbeln, wird eine Handvoll Studenten oder Hausfrauen engagiert, die rund um die Uhr von der Zentrale aus unter anderem Namen "normale" Mitglieder angraben.
Um deswegen nicht rechtlich belangt werden zu können, schreiben diese Abzocker ihr Vorgehen direkt irgendwo ins Kleingedruckte:
"Wie allgemein in Internetkontaktmärkten üblich, setzt der Leistungsanbieter auch in diesem Angebot Animateure ein, die Anzeigen schreiben und auf Anzeigen antworten, um die Attraktivität des Kontaktmarktes zu steigern."
Klartext: Wenn Sie bei dieser Singlebörse jemanden kennenlernen, wissen Sie nicht, ob es sich um eine echte Person oder um ein Fake handelt, das vom "Leistungsanbieter" nur gespielt wird. Da spenden Sie Ihr Geld lieber einem S.O.S.-Kinderdorf!
Und hier ein noch schöneres AGB-Beispiel für Animateure:
"In diesem Chat setzt die XYZ GmbH  Betreuer/innen ein, die unter mehreren Identitäten Dialoge führen können. Im System sind diese nicht besonders gekennzeichnet. Ein Dialogpartner kann also ein/e Betreuer/in sein, der sich unter anderen Identität im System befinden kann."


Beispiel 2: Abos, die im Kleingedruckten versteckt sind

Seit dem Jahr 2005 geistern einige besonders kluge Geschäftemacher durchs Netz, die ihre Dienste auf den ersten Blick völlig kostenlos anbieten, z.B. die "Wie lange leben Sie noch"-Berechnung, die "Was bedeutet mein Vorname"-Datenbank und eben auch ein paar ominöse Pseudo-Singlebörsen.
Mitmachen kann teuer werden, auch wenn es heißt: "Ein Monat kostenlos!", denn im Kleingedruckten will man Ihnen ein verstecktes Abo aufdrücken:
"Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 84.148.243.159 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: p5494F39F.dip.t-dialin.net identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Jetzt Flirten" beauftrage ich xyz.de, mich für den Zugang zur xyz.de-Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 24-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 9,95 € pro Monat, der im Voraus abgebucht wird. Der erste Monat wird nicht in Rechnung gestellt."
Klartext:  Schon morgen sind Sie um 23 x 9,95€ = 228,85€ ärmer. 
              Das mit der IP-Adresse droht Ihrer Einschüchterung.
              Die Jungs haben einen Anwalt, der knallhart die Forderungen eintreibt.       
Aber:       Deutsche Gerichte werteten sowas in der Vergangenheit als sogenannte
              "ungültige Überraschungsklauseln". Falls Sie betroffen sein sollten,
              schreiben Sie einfach: "Ich zahle keinen Cent und sehe einer gerichtlichen
              Auseinandersetzung sehr gelassen entgegen, Ihr Vollidioten."
Beispiele:  Wir brechen hier mit unserer Tradition, Bösewichter niemals beim
               Namen zu nennen, denn wir haben keine großen Sorgen, von den
               Jungs verklagt zu werden ;-))
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Nachtrag aus dem Herbst 2008:
Etwas anders ist der "online-liebestest.de" ("Seid ihr füreinander bestimmt?"). Der kleine Fragebogen dauert kaum ein paar Minuten und kostet schlappe 60 Euro... 


Beispiel 3: Umgang mit persönlichen Daten

Singlebörsen wissen naturgemäß eine ganze Menge über Sie, z.B. Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Alter, Ihren Bildungsstand, evtl. Ihre Hobbys oder gar Ihr Einkommen.
Ein vertrauensvoller Umgang mit diesen Daten ist eigentlich selbstverständlich und teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben. 
Bis vor rund einem Jahr war das größte Problem, dass Singlebörsen persönliche Daten gezielt an die Werbeindustrie verkauft haben - teilweise für bis zu 1,- Euro pro E-Mail-Adresse. Durch die schärfere Bestrafung von "Spam" haben wir in letzter Zeit nur noch sehr wenige Singlebörsen gefunden, die gezielt persönliche Daten weitergeben.
Dennoch halten sich einige in ihren AGBs ein Hintertürchen offen: 
"Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Teilnehmer-Pseudonym (Nickname), seine Präferenzen und seine Suchprofile sowie sein Bild in einer von Kooperationspartner ausgesendeten Fernsehsendung oder Tageszeitungsausgabe ausgestrahlt bzw. veröffentlicht werden."
Klartext: Diese Singlebörse genehmigt sich, Ihr Foto in der Werbung zu verwenden.
Sie schlagen dann eines Tages die Zeitung auf oder schalten den Fernseher an und sehen Ihr Visage mit dem Untertitel: "flirtcowboy99 ist bei uns auf der Suche!"
Auf die Reaktion Ihrer Freunde sind wir gespannt...
Übrigens: Diese AGBs haben wir ausgerechnet bei einer Internet-Partnervermittlung
              gefunden, die damit wirbt, dass die Mitglieder dort anonym bleiben ;-)


Beispiel 4: Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft

Was passiert eigentlich, wenn Sie z.B. für 39,- Euro drei Monate lang Mitglied bei einer Singlebörse waren und Ihre Mitgliedschaft ausläuft?
Eine faire Singlebörse schreibt Sie ein bis zwei Wochen vorher per E-Mail an und fragt, ob Sie verlängern möchten oder nicht. Wenn Sie nicht reagieren, gilt Ihre Mitgliedschaft als gekündigt.
Mittlerweile hat es sich in der Branche aber durchgesetzt, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig irgendwo auf einen "Kündigen"-Knopf drücken oder Ihre Kündigung schriftlich einreichen. Diese Anbieter hoffen darauf, dass viele Mitglieder diese Kündigungsfrist gar nicht kennen oder sie vergessen. Dann kann nämlich noch einmal kassiert werden:
"Ein nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigter Vertrag verlängert sich automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit."
Offizielle Begründung: Das ist das natürlichste der Welt, wie bei einem Zeitungsabo oder einer Versicherung, die läuft ja auch solange weiter, bis Sie kündigen oder tot umfallen. 
Soweit noch nachvollziehbar - einige übertrieben allerdings etwas und verlängerten nach 3 Monaten zu 100,- Euro gleich mal um 12 Monate für 300,- Euro. Diesen Auswüchsen hat der Verbracuherschutz allerdings im Jahr 2011 endgültig einen Riegel vorgeschoben.
Die Lösung für Sie: Schicken Sie einfach 2 Minuten nach Ihrer "Buchung" Ihre "Kündigung" zum nächsten Termin hinterher, dann vergessen Sie es nicht.
Und zahlen Sie lieber mit der Bank-Lastschrift statt mit der Kreditkarte. Denn den können Sie mit einem Anruf bei Ihrer Hausbank stornieren lassen, wenn man Ihre Kündigung "übersieht". Dann liegt es bei dem, der Ihr Geld haben will, zu beweisen, dass er Anspruch darauf hat...

In unseren Detailanalysen finden Sie zu den größten von uns getesteten Singlebörsen eine ausführliche Beschreibung, wie die Kündigung abläuft:
» Hier geht es zu den Detailanalysen!


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Hat Ihnen dieser Artikel über die AGBs von Singlebörsen weitergeholfen? Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Dann schreiben Sie uns: kritik@singleboersen-vergleich.de

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