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Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

Klassische Partnervermittler:
Worauf lasse ich mich ein?

Unser Thema ist ja eigentlich das "Kennenlernen via Internet". Aber wir haben bei der Verbraucherzentrale Bayern einen sehr aufschlussreichen Artikel gefunden, in dem es um Ihre Rechte und Pflichten geht, wenn Sie es lieber bei einem der hochpreisigen klassischen "Partnervermittler" alias "Eheanbahnungsinstitut" alias "Heiratsvermittlung" versuchen möchten. 
Den wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten, denn er zeigt viele Risiken und Gefahren auf, die Ihnen dort begegnen können:


1. Die Geschäftspraktiken der Partnervermittler außerhalb des Internets

Den einfachsten Tipp vorweg: Wenn Sie überhaupt keinen Vertrag mit einem Partnervermittler schließen, können Sie sich häufig eine Menge Ärger und Enttäuschung ersparen. Als billigere und erfolgversprechendere Variante erweist sich, selber die Initiative zu ergreifen - und beispielsweise eine Kontaktanzeige aufzugeben oder es im Internet zu probieren. Eine bequeme Alternative.

Hier sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite:

 Gute Online-Partnervermittler

 
Wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - dennoch fremde Hilfe in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich vorher so intensiv wie möglich über die Praktiken solcher Partnervermittler-Institute informieren. Wie arbeiten die Partnervermittler, mit welchen Unsitten muss man rechnen?


2. Lockvogelwerbung der Partnervermittler

Man findet die Werbung der Partnervermittler meist auf den Kontaktanzeigenseiten verschiedener Zeitungen und Magazine. Auf der Suche nach neuer und zahlungswilliger Kundschaft bleibt die Wahrheit nicht selten auf der Strecke. Bereits eingebürgert hat sich die Werbung unter falscher Flagge. Dabei liest sich der Anzeigentext recht einladend.
"Bettina, 35 Jahre, blond, attraktiv, romantisch, sehnt sich nach einem soliden Mann, der sie liebevoll in seine Arme nimmt und ..."
Die beschriebene Person scheint diejenige zu sein, für die es sich lohnt, einen persönlichen Kontakt zu riskieren. Auch das manchmal abgebildete "Originalfoto" spricht Sie an. Und um die Kontaktaufnahme einfach zu machen, ist in der Anzeige auch gleich eine Telefonnummer oder eine Adresse angegeben, eine Firmenangabe taucht nicht auf.
Derartige Anzeigen haben häufig nur den Zweck, einem Vermittlungsinstitut, das sich als solches nicht zu erkennen geben will, weitere zahlungswillige Kunden zuzuführen. Ein vom Institut geschickt geführtes Telefongespräch soll erreichen, Ihnen Vertragsformulare oder gar Vertreter ins Haus schicken zu können. Ist ein Vertreter des Institutes erst einmal in Ihrer Wohnung, kann es Ihnen schwer fallen, sich dessen geschulten Überredungskünsten wieder zu entziehen. Schließlich haben Sie es mit Profis zu tun. Das Ergebnis könnte ein Vertragsabschluss sein, den Sie eigentlich gar nicht wollten oder zumindest nicht genug abgewogen haben.
Ein weiteres Problem: Von der Person, die in der Anzeige beschrieben wurde, ist meist nicht mehr die Rede, wenn es zum Vertragsabschluß kommt. Angeblich ist "Bettina, 35" bereits anderweitig vermittelt. Oft erscheint diese Person nicht einmal mehr auf der Adressenliste des Instituts.
Mitunter kommt es sogar vor, dass für das Kontaktanzeigengeschäft eigens Lockvögel engagiert werden. Es handelt sich dabei um attraktive Frauen und Männer, die ihr Foto und gegebenenfalls ihre Telefonnummer zu Werbezwecken zur Verfügung stellen. Deren Aufgabe besteht dann darin, ernsthafte Partnersuchende abzuwimmeln und durch den Vermittlungsversuch den Provisionsanspruch des Institutes entstehen zu lassen.


3. Tipps

Vorsicht, wenn Anzeigen eine Telefonnummer oder Adresse enthalten, die im Anzeigenteil öfter vorkommt. Sie müssen damit rechnen, einen kommerziellen Partnervermittler zu erreichen - und nicht einen Partnersuchenden. Meldet sich eine Firma, legen Sie gleich wieder auf. Denn wer es nötig hat, so zu werben, wird für Ihre Partnersuche sicher nicht der richtige "Partner" sein. Lassen Sie sich nicht zu einem Informationsgespräch überreden. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Adresse oder Telefonnummer an.


4. Was können Partnervermittler leisten?

Viele Institute arbeiten mit einem "computerisierten Vermittlungsversuch". Dabei ermittelt ein Computer anhand möglichst vieler Übereinstimmungen in den "Persönlichkeitsprofilen" den angeblich idealen Partner aus dem Kreis der anderen gespeicherten Interessenten.
Mit mehr oder minder detaillierten Fragebögen wird das sogenannte Persönlichkeitsprofil erstellt. Nachdem der Computer eine Liste angeblich passender Personen ausgespuckt hat, schlägt Ihnen das Institut die Adressen dieser Personen zur Kontaktaufnahme vor. Das ist alles, was ein solches Institut leistet. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Für die Leistung "Adressenvermittlung auf Basis ausgewerteter Partnerfragebögen" müssen Sie als Kunde bis zu 7.000 Euro bezahlen.
Dabei ist die Verwertbarkeit der Übereinstimmungen in den standardisierten Persönlichkeitsprofilen sowieso von vornherein fragwürdig. Außerdem - Hand aufs Herz - wer zeichnet nicht ein geschöntes Idealbild von seiner Person, wenn er den Fragebogen ausfüllt. Ebenso werden es die anderen Kandidaten tun.


5. Mehr Erfolg durch Videos beim Partnervermittler?

Vorsicht ist geboten, wenn ein Partnervermittler "zur Verbesserung der Vermittlungschancen" zusätzliche Leistungen anbietet, wie beispielsweise das Aufnehmen eines Präsentations-Videos, und hierfür die Unterzeichnung eines zweiten Vertrages verlangt wird, der sich ausschließlich auf die Herstellung des Videos bezieht. Für das Anfertigen eines 30minütigen Videofilmes werden bis zu 2.000 Euro verlangt.

6. Tipps für den Vertragsabschluss mit dem Partnervermittler

Überlegen Sie sich sehr gründlich, ob Sie die Risiken und Kosten eines Vertrages mit einem Partnervermittler auf sich nehmen möchten. Wenn Sie auch nur die geringsten Bedenken haben, schließen Sie keinen Vertrag mit einem Partnervermittler ab. Falls Sie dennoch auf die Risiken einlassen und auch die immensen Kosten tragen wollen, so beachten Sie auf jeden Fall die folgenden Hinweise: Prüfen Sie den Vertragsinhalt vor einem Vertragsabschluss sehr genau. Verlangen Sie ein Vertragsexemplar, das Sie vor der Unterschrift zu Hause in Ruhe prüfen können. Lassen Sie sich gegebenenfalls in einer Verbraucherberatungsstelle beraten. Lassen Sie sich neben der Vertragskopie auch eine Kopie des Partneranforderungsbogens (Partneranforderungsprofil) geben. Sie können dann kontrollieren, ob die zur Verfügung gestellten Adressen wenigstens diesem Profil entsprechen. Bezahlen Sie bei einem solchen Geschäft niemals alles im voraus. Zahlen Sie nie mit einem Wechsel oder Scheck. Vermeiden Sie Kredite. Versuchen Sie, mit dem Institut selbst Teilzahlungen auszuhandeln. Seriöse Unternehmen sollten sich eigentlich darauf einlassen.


7. Das Herzensglück kann teuer werden...

Auf der Suche nach dem Traummann oder der Traumfrau steht man oft allein da. Zwar bieten Partnervermittler ihre Dienste an, doch deren komplizierte und kaum verständliche Verträge stellen nicht nur Verbraucher, sondern auch die damit beschäftigten Juristen vor schwierige Probleme. Oft ist nicht einmal deutlich erkennbar, welche Leistungen das Institut verspricht. Auch bewegt sich die Werbung vieler Unternehmen hartnäckig am Rande des unlauteren Wettbewerbs. [...]
[Anmerkung der Redaktion: Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Einfach oben rechts nach "Partnervermittlung" suchen! Und ansonsten werfen Sie mal einen Blick auf folgende Liste: Traditioneller Partnervermittler in der Übersicht]


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