| Der
Begriff "Abofalle" bzw. "Internet-Abofalle"
fällt in den letzten Jahren immer öfter: Ahnungslosen Surfern
werden ganz großartige "kostenlose Dienstleistungen"
versprochen, z.B.:
» "Wie hoch ist Ihr IQ
wirklich?"
» "So lange haben
Sie noch zu leben!"
» "Was bedeutet Ihr
Vorname?"
» ... und neuerdings
eben auch Singlebörsen:
"Jetzt 1 Monat kostenlos flirten!"
Wer bei diesen Seiten blind
auf "Sofort loslegen!" klickt, der tappt in die Abofalle:
Im Kleingedruckten (AGB) wird Ihnen
ein Abo mit einer Mindestlaufzeit von X Monaten zu Y Euro pro Monat
angedreht - zahlbar einmalig und im Voraus!
An das Abo - von dem die
Betroffenen ja gar nichts wissen - wird man ein paar Wochen später
per Mahnung erinnert. Gerne gleich per anwaltlichem
Schreiben...
Deutsche Gerichte werten Abofallen-Verträge
als nichtig, da sie auf sogenannten
"Überraschungsklauseln" basieren. Aktuelle Urteile
könnnen Sie leicht mit dem Stichwort "Gerichtsurteil Abofalle"
ergoogeln!"
Hier finden Sie ein paar
Verhaltenstipps, falls Sie von einer Abofalle betroffen sein
sollten:
» Ratgeber-Artikel:
Achtung, fiese AGBs!
Genug der Theorie zur Abofalle?
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