| Als man noch das Wort "Unzucht"
(nach der biblischen Definition "Du sollst nicht
ehebrechen"="du sollst nicht unzüchtig sein") für außereheliche
Beziehungen und eine erotische Affäre verwendete, galten die
Beziehungen zum niederen Dienstpersonal weder als verwerflich noch als
Seitensprünge, weil diese ja zum Besitz des Gutsherrn gehörten.
Der Religionsstifter Moses gibt ein Beispiel dafür:
"Du sollst nicht begehren deines nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh
noch alles, was dein Nächster hat" - vom eigenen Personal ist nie
die Rede. Die Herrschaft musste also keinen Ehebruch begehen, um erotische
Affären zu haben - sie konnte sich am Gesinde nach Belieben bedienen.
Legitimierte Affären
Eine weitere Möglichkeit in alten Zeiten, die den Fürsten
offen standen, waren "Ehen zur Linken", die überwiegend um der
Wollust willen geschlossen wurden. Neben diesen festen Beziehungen konnten
sie aber auch auf weibliche Bedienstete und notfalls auch auf
Bauernmädchen zurückgreifen, die ja ebenfalls zu ihrem
"Eigentum" gehörten. Wer besondere erotische Freuden wollte,
musste sich Konkubinen (Beischläferinnen) gegen Geld halten oder sich die
Gunst der Kurtisanen erkaufen - die teuersten von ihnen wurden
"Kokotten" genannt. Auch früher schon (ab dem 16. Jahrhundert
verbürgt) gab es bereits verheiratete Frauen, die eine Beziehung zu
unverheirateten Männer unterhielten, allgemein sprach man dann von
"Hörner aufsetzen" und dem Betrogenen als ein
"Hahnrei".
In bürgerlichen Zeiten wurde die Ehe sehr ernst
genommen. Wer eine außereheliche Beziehung zu einer ledigen oder
verheirateten Person unterhielt, hatte eine "Affäre" mit
ihr - ein Lieblingsbegriff der bürgerlichen Welt. Gegen Beginn des 20.
Jahrhunderts wurde dann von "Freundinnen" oder "Geliebten"
gesprochen, wenn erotische Beziehungen gemeint waren - das Wort "Affäre"
blieb aber weiterhin in Gebrauch.
Eine Affäre kann teuer sein
Eine Affäre dieser Art musste man sich als Mann
leisten können - denn war die Geliebte oder Freundin ledig, so musste man
ihr ein Minimum an Unterhalt zahlen, wofür sogar die sexuelle
"Treue" erwartet wurde.
Bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts wurden Frauen
wegen solcher Affären geächtet - keine "ehrbare" Frau durfte
zugeben, in einen "Seitensprung" verwickelt zu sein, gleich, ob
sie ledig, verheiratet oder sogar geschieden oder verwitwet war. Erst mit
dem Beginn der Frauenemanzipation in den 70er Jahren wagten vereinzelt
Frauen zuzugeben, dass sie fremdgehen,
sie die Geliebte eines Mannes waren oder selbst Liebhaber hatten. |